Seit dem 8. März 2021 gilt eine neue Corona-Verordnung. Was erlaubt ist, richtet sich nach der 7-Tages-Inzidenz:
Als Mountainbiker*innen zählen wir zu den Individualsportlern, zudem sind wir auf weitläufigen Anlagen unterwegs. Daher dürfen wir ...
wenn die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt:
... in Gruppen bis zu fünf Personen unterwegs sein, diese dürfen sich aber aus maximal zwei Haushalten zusammensetzen. Kinder der beiden Haushalte bis einschl. 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
... kontaktarmer Gruppensport im Freien mit bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre ist erlaubt. Die Betreuer werden dabei nicht mitgezählt.
.... auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben, wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
wenn die 7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt:
... kontaktarmen Sport im Freien mit bis zu 10 Personen ausüben. Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten wieder die Regeln für die Inzidenz von 50-100.
wenn die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt:
... keine Außensportanlagen im Amateur- und Freizeitsport (Pumptrack, Dirtpark) nutzen.
... auf unseren Trails (weitläufig) mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person unterwegs sein. Kinder der jeweiligen Haushalte bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
... auf öffentlichen und privaten Sportanlagen mehrere dieser Kleingruppen Sport treiben, wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.
Quellen: Badischer Sport Bund Freiburg (www.bsb-freiburg.de), Land Baden Württemberg (www.baden-wuerttemberg.de)